INTEGRATION
FÖRDERN, ZUSAMMENLEBEN GESTALTEN
WORT DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR
INTEGRATION VON MIGRANTEN
Inhalt
1. Die „Zeichen der Zeit“: die
Migrationsgesellschaft
1.1 Die gesellschaftliche
Ausgangslage
1.2 Daten und Fakten zur
Zuwanderung
2. Die Integration von Migranten im kirchlichen
Selbstverständnis
2.1 Kirche: Ort der
Integration
2.2 Im Mittelpunkt: die von
Gott verbürgte Würde des Menschen
2.3 Kirche: Anwältin für
Integration
2.4 Integrationsengagement
nach innen: Für eine „Kirche in vielen Sprachen und Völkern“
2.5 Integrationsengagement
nach außen: Für Hilfe, Schutz und Aufnahme leidender und bedrängter Menschen
3. Wesentliche Elemente des Integrationsprozesses
3.1 Ziel der
Integrationspolitik
3.2 Keine einseitige
Anpassung – keine Parallelgesellschaften
3.4 Grundforderungen an die
Mehrheitsgesellschaft
3.5 Grundforderungen an die
Zugewanderten
3.5.1 Erwerb von ausreichenden
Deutschkenntnissen
3.5.2 Einhaltung der Rechtsordnung
3.5.3 Annahme der Integrationsangebote
3.5.4 Aktive Teilhabe am sozialen Leben
3.6 Grundforderungen an
Staat und Gesetzgeber
3.6.1 Integration
rechtlich absichern
3.6.2 Förderung,
nicht Erschwerung des Familiennachzug
3.6.3 Integration
in Kindergarten und Schule stärken
3.6.4 Zugang
zum Arbeitsmarkt ermöglichen
3.6.5 Erwerb
von Deutschkenntnissen fördern
3.6.6 Gesellschaftliche
und politische Partizipation ermutigen
3.6.7 Migrationsfachdienste
erhalten und weiterentwickeln
3.6.8 Interkulturelle
Kompetenz erwerben
4.1 Integration in der
Kirche und durch die Kirche
4.2 Der Beitrag der
Ortsgemeinden zur Integration
4.3.1 Seelsorge
für Katholiken anderer Muttersprache
4.3.2 Seelsorge
für Spätaussiedler
4.6 Integration in der
kirchlichen Jugendarbeit
4.7 Die Kirche als
Arbeitgeber – Beiträge zur Integration
22 September 2004
„Deutschland ist“
– nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte – „ein Einwanderungsland geworden.“[2] In dieser Feststellung der „Unabhängigen
Kommission Zuwanderung“[3] aus dem Jahre 2001 spiegelt sich die in
unserem Land seit einiger Zeit wachsende Bereitschaft, die Wirklichkeit der
deutschen Migrationsgesellschaft ernsthaft und vorurteilsfrei wahrzunehmen und
einen Perspektivenwechsel in der Politik zu wagen. Das Zuwanderungsgesetz[4], im Juli 2004 nach langem politischen
Ringen verabschiedet, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Denn
Deutschland stellt sich damit in neuer Weise der Herausforderung, das
Einwanderungsgeschehen der vergangenen Jahrzehnte positiv zu bewältigen und
zukünftige Migration klug zu gestalten. Humanitären Erfordernissen wird dabei
besser Rechnung getragen als in der Vergangenheit. Auch wenn die Deutsche Bischofskonferenz
(gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland) in ihrer
differenzierten Bewertung des Gesetzes manche Unentschiedenheit und
Zaghaftigkeit des Kompromisses kritisiert hat, so bleibt doch zustimmend
festzustellen, dass damit die migrationspolitische Tendenz der Abwehr und
Abgrenzung ein gutes Stück weit überwunden werden konnte.
Immer deutlicher
wird in Politik und Gesellschaft: Die Fragen der Migration dürfen weder
angstbesetzt noch blauäugig angegangen werden. Migrationsgesellschaften mit
ihrer ethnischen, kulturellen und auch religiösen Vielfarbigkeit bergen
Chancen, aber auch beträchtliche Risiken. Das Zusammenleben zwischen Menschen
unterschiedlicher Herkunft kann fruchtbar sein, gestaltet sich jedoch oft auch
sehr schwierig. Gerade weil in unserem Land die Homogenität von Sprache, Kultur
und Herkunft weniger denn je vorausgesetzt werden kann, bedarf es einer
gesellschaftlichen Vision, wie das Miteinander der Menschen gelingen kann und
wir alle als Gesellschaft aus Einheimischen und Zuwanderern eine gute Zukunft
gewinnen können.
Fast überall hat
sich inzwischen die Überzeugung durchgesetzt, dass die Integration von
Migranten eine gesellschaftliche und politische Schlüsselaufgabe der kommenden
Jahre darstellt. Mit dem Zuwanderungsgesetz sind erstmals auch bundesweit
verbindliche Regelungen in diesem Feld getroffen worden. Gleichwohl bleibt
gerade bei der Integration viel zu tun. Nicht nur der Gesetzgeber, der in
seiner gesamten Migrationspolitik ein tragfähiges Fundament für die Integration
von Zuwanderern schaffen muss, ist gefragt. Daneben kommt es wesentlich auf die
in unserer Gesellschaft herrschenden Mentalitäten und nicht zuletzt auf die
Bereitschaft der Migranten selbst an. Auch die Kirche steht nicht auf bloßem
Beobachter-Posten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind auch wir gefordert.
Hier deutet sich
bereits an, dass Integration ein vielschichtiger und wechselseitiger Prozess
ist. Er fordert Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft heraus. Beide müssen sich
in unterschiedlicher Weise in neuen Situationen zurechtfinden. Integration
bedarf des gegenseitigen aktiven Interesses. Wechselseitige Wahrnehmung und
Achtung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander. Die
Mehrheitsgesellschaft muss die mitgebrachten Werte und Prägungen der Zuwanderer
– soweit diese mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sind –
respektieren. Die Zuwanderer ihrerseits sind gehalten, den Traditionen der
Mehrheitsgesellschaft mit Verständnis und Wertschätzung zu begegnen. So
verstandene Integration strebt ein Zusammenleben in Vielfalt an. Sie richtet
sich sowohl gegen den Gedanken einer einseitigen Anpassung der Zuwanderer
(Assimilation) als auch gegen die Entstehung abgeschlossener
„Parallelgesellschaften“. Ein gedeihliches Miteinander, kein gleichgültiges
Nebeneinander ist das Ziel.
Viele der in den zurückliegenden
Jahrzehnten nach Deutschland Zugewanderten haben sich gut in unserem Land
zurechtgefunden. Im Wirtschaftsleben und am Arbeitsplatz, in Nachbarschaften,
Schulen und Kindertagesstätten, in Vereinen, im Sport und in der Kultur findet
tagtäglich Integration statt. Die Migranten selbst und auch die Einheimischen,
die einander täglich wie selbstverständlich begegnen, haben daran ihren Anteil.
Aber es gibt auch
die andere Seite der Wirklichkeit: Viele Zugewanderte finden kein Verhältnis zu
ihrer neuen gesellschaftlichen Umwelt. Auch nach Jahren sind sie noch
verunsichert, was manches Mal zu Aggressivität, öfter aber zum Rückzug in eine
geschlossene Welt der eigenen Gruppe führt. Die aufnehmende Gesellschaft
verhält sich ihrerseits den Migranten gegenüber nicht selten distanziert und
abweisend. Viele Einheimische entwickeln Gefühle der Fremdheit und
Unsicherheit, die sie nur schwer überwinden können. Dies gilt umso mehr, wenn
die Zuwanderer sie unvorbereitet und unmittelbar mit den Problemen ihrer Herkunftsländer
konfrontieren.
Zum Bild
fehlender, fehlerhafter oder fehlgeschlagener Integration von Zuwanderern in
Deutschland gehört, dass Migranten überproportional von Arbeitslosigkeit
betroffen sind und ihr Anteil an den Empfängern von Sozialleistungen hoch ist.
Zu viele jugendliche Zuwanderer verfügen über keinen Schul- oder
Berufsabschluss. Eine wesentliche Ursache
für die mangelhafte wirtschaftliche und soziale Integration liegt in den
oftmals nur unzureichenden Deutschkenntnissen.
Ob Integration
gelingt, entscheidet sich in hohem Maße vor Ort: in den Städten, den Vierteln
und Nachbarschaften. Vornehmlich in den Ballungszentren geht in bestimmten
Stadtteilen und Quartieren die Entwicklung seit einiger Zeit dahin, dass eine
große Zahl, manchmal eine Mehrheit von Migranten, einer stetig abnehmenden
einheimischen Bevölkerung gegenübersteht, die sich ihrerseits fast ausnahmslos
aus alten Menschen und sozial schwachen Gruppen zusammensetzt. Dies führt nicht
selten zu einer „Konkurrenz der Benachteiligten“ und es entsteht eine
Situation, in der nur schwer zu vermitteln ist, dass Integration in die
deutsche Gesellschaft ein lohnenswertes Ziel darstellt.
Diese
bedenklichen Entwicklungen werden sich künftig in den Zahlen der Statistik
immer weniger abbilden. Dies hängt unter anderem mit dem geänderten
Staatsangehörigkeitsrecht zusammen, da sich durch die Einführung des
ius-soli-Prinzips (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in
Deutschland und Hinnahme der Doppelstaatigkeit bis zum 23. Lebensjahr) die Zahl
der jährlich in Deutschland registrierten Geburten von Ausländern halbiert hat.
Obwohl das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht ein wichtiges Element im Konzept
der Integration ist, werden dadurch die spezifischen Probleme der Zuwanderer
jedoch nicht schon gelöst. Wegen mangelnder Integrationshilfe besteht nach wie
vor die wachsende Gefahr, dass sich besonders in benachteiligten Regionen und
Stadtteilen die Tendenzen der Desintegration von Einheimischen und Zuwanderern
verfestigen. In den Problemzonen mancher Ballungsräume kommt es sogar zur
Bildung von Parallelgesellschaften und Ghettos, in denen mitgebrachte,
integrationshemmende Traditionen die Integrationsprogramme konterkarieren. Oft
fällt es den Zuwanderern in solchen Situationen schwer, einen Willen zur
Integration zu entwickeln. Ein Leben wie im Herkunftsland scheint möglich. Es
besteht scheinbar keine Notwendigkeit, die deutsche Sprache zu erlernen und
sich mit der deutschen Gesellschaft und den Erfordernissen, die ein Leben in
Deutschland mit sich bringt, vertraut zu machen. Diese für ein friedliches
Zusammenleben zwischen Zuwanderern und Mehrheitsbevölkerung problematische
Entwicklung lässt sich mancherorts kaum noch rückgängig machen.
Den Migranten
vermittelt sich nicht selten in ihrem Wohnumfeld ein Bild der einheimischen
Gesellschaft, das keinen Anreiz zur Integration bietet. Das zeigt, wie
dringlich es ist – gerade auch angesichts der demographischen Entwicklung –
Zuwanderern und auch der Gruppe junger Deutscher mit Migrationshintergrund
konsequent und umfassend zu helfen, ihren Weg in unsere Gesellschaft zu finden.
Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass überzeugende Lösungsansätze bisher nicht
in Sicht sind.
Der Rückzug auf
die eigene Gruppe ist eine Verhaltensweise, die in allen Migrationsprozessen zu
beobachten war und ist. Hier findet man Halt, Unterstützung und Verständnis für
die eigenen Probleme. Für die Integration wird dieses Verhalten dann zum
Problem, wenn sich die Gruppe gegenüber der „Außenwelt“ abschließt, wenn sie
Barrieren aufbaut, die den Umgang mit der einheimischen Bevölkerung
ausschließen und es dem Einzelnen nicht erlauben, Integrations- oder
Bildungsangebote wahrzunehmen und sich aktiv an der Gestaltung des
gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen.
Migranten und
einheimische Bevölkerung äußern immer wieder die Befürchtung, dass die jeweils
eigene Identität durch die Anwesenheit und die Anforderungen der anderen Seite
aufgegeben werden müsse. Persönliche Identität und das Selbstverständnis einer
Gruppe sind jedoch niemals statisch, sondern in steter Entwicklung begriffen.
Gerade in Integrationsprozessen wird dies deutlich – manchmal deutlicher, als
es vielen lieb ist. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Er betrifft,
auch in Fragen der Identität, Einheimische wie Migranten und ist (deshalb)
immer auch konfliktbehaftet.
Ein dynamisches Wanderungsgeschehen
Wanderung und die
Aufnahme von Migranten sind prägende Elemente der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Das Wanderungsgeschehen umfasst Deutsche (Heimatvertriebene und Flüchtlinge,
Spätaussiedler) und ausländische Migranten (Arbeitsmigranten aus EU- und
Drittstaaten, ausländische Flüchtlinge und Familienangehörige). Die jährliche
Wanderungsstatistik verweist auf die bis heute andauernde Dynamik des
Geschehens, das von hohen Zu- und auch Abwanderungszahlen von Ausländern und
einem über die Jahre hinweg überwiegend positiven Wanderungssaldo bestimmt ist.[5] Der positive Wanderungssaldo von Deutschen
ist vor allem durch den Zuzug von Spätaussiedlern bestimmt, der allerdings in
den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist.[6]
Ausländeranteil
Die Gesamtzahl
der in Deutschland lebenden Ausländer liegt gegenwärtig bei knapp über 7,3
Millionen.[7] Dies entspricht einem Anteil von 8,9% der
Gesamtbevölkerung, der seit 1998 nahezu konstant geblieben ist.
Im europäischen
Vergleich ist zu beachten, dass der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung
vom jeweiligen Staatsangehörigkeitsrecht abhängt: Staaten wie Frankreich haben
wegen ihres anderen Staatsangehörigkeitsrechts geringere „Ausländer“-Zahlen.
Dort ist das ius-soli-Element
(Staatsangehörigkeit durch Geburt im Land) traditionell wesentlich stärker
ausgeprägt gewesen als in Deutschland, wo bis zur Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 das ius
sanguinis (Staatsangehörigkeit durch Abstammung) galt und damit über
Jahrzehnte hinweg alle im Inland geborenen Kinder von Ausländern ihrerseits Ausländer
waren.
Regionale Unterschiede
Die Verteilung
der Migranten innerhalb Deutschlands zeigt große Unterschiede: Industriell und
städtisch geprägte Regionen in den alten Bundesländern weisen die höchsten
Anteile an Migranten auf. So liegt der Ausländeranteil in Baden-Württemberg
beispielsweise bei 12,2% (in Stuttgart ca. 25%), in Sachsen-Anhalt hingegen bei
1,9%.[8]
Von der befristeten Zuwanderung zur
Einwanderung
Zuwanderung nach
Deutschland hat inzwischen in erheblichem Umfang zu Einwanderung geführt: Aus
einem zunächst vielfach nur befristet geplanten (Arbeits-)Aufenthalt ist im
Lauf der Jahre faktisch ein Daueraufenthalt geworden. Diese Entwicklung lässt
sich mit folgenden Rahmendaten beschreiben: Von den in Deutschland lebenden
Ausländern sind etwa 40% bereits länger als 15 Jahre hier.[9] Fast zwei Drittel aller in Deutschland
lebenden ausländischen Kinder unter 18 Jahren sind bereits hier geboren, bei
den unter Sechsjährigen sind es sogar über 88%.[10] Der Kindernachzug zu den hier lebenden
ausländischen Eltern ist – bezogen auf die hauptsächlichen Herkunftsländer –
faktisch abgeschlossen.[11]
Der Islam als eingewanderte Religion[12]
Die nach
aktuellen Schätzungen in Deutschland lebenden ca. 3,2 Millionen Muslime stammen
aus 40 Nationen, die größte Gruppe unter ihnen bilden die ca. 2,5 Millionen
türkischen Muslime. Obwohl schätzungsweise bis zu 700.000 Muslime inzwischen
deutsche Staatsbürger sind, haben viele ihren Platz in unserer Gesellschaft
noch nicht gefunden. So sind beispielsweise nur wenige islamische Einrichtungen
als freie Träger der Wohlfahrtspflege anerkannt. Die zahlreichen muslimischen
Vereine erfüllen die staatskirchen- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine Anerkennung als Körperschaften öffentlichen Rechts derzeit nicht. Die
Mehrheitsgesellschaft steht oft ratlos und nicht selten misstrauisch den
verschiedenen islamischen Gruppierungen gegenüber. Andererseits zeigen sich auch
bei Muslimen Tendenzen zur Abschottung und Isolierung – bis hin zur Bildung von
Ghettos. Im Integrationsprozess ist genau darauf zu achten, dass soziale
Probleme nicht zu religiösen umgedeutet und religiöse Unterschiede in
Konflikten nicht zur Durchsetzung je eigener Interessen instrumentalisiert
werden.
In der westlichen
Welt gilt heute als selbstverständlich, dass die Trennung von Staat und Kirche
bzw. von Politik und Religion Voraussetzung für eine freiheitlich-demokratisch
verfasste und plural strukturierte Gesellschaft ist. Angesichts ihrer engen
Verbindung in der islamischen Tradition erscheint vielen Muslimen hingegen eine
Trennung von Staat und Religion als nicht mit dem Willen Gottes vereinbar und
daher als nicht wünschenswert. Im Integrationsprozess von Muslimen in westliche
Gesellschaften stellen solche Unterschiede im Staatsverständnis eine
beachtliche Herausforderung dar.
Wanderungsbewegungen seit dem
Zweiten Weltkrieg
Wer Integration gestalten will, muss die Differenziertheit des Wanderungsgeschehens und die Verschiedenheit der Migrantengruppen zur Kenntnis nehmen. Ein geraffter Überblick ergibt folgendes Bild:[13]
· Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kamen über 12 Millionen Deutsche als Flüchtlinge und Heimatvertriebene aus den ehemaligen deutschen Ost- bzw. Siedlungsgebieten überwiegend in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Das gemeinsame Schicksal im Krieg und die gemeinsame Herkunft aus einem Sprach- und Kulturraum trugen ebenso wie ein gemeinsamer Aufbauwille zur Überwindung der Schwierigkeiten bei ihrer Integration bei. Tatkraft, Kreativität und Leistungswille der Vertriebenen hatten einen großen Anteil am Aufbau demokratischer Strukturen und des wirtschaftlichen Wohlstandes in Deutschland. Die Integration der Heimatvertriebenen in ihre neue gesellschaftliche Umgebung kann als gelungen bezeichnet werden. Sie ist heute abgeschlossen.[14]
·
Von
1950 bis Ende 2003 kamen mehr als 4,3 Millionen (Spät-) Aussiedler und
deren Familienangehörige, zunächst vor allem aus Polen und etwa ab 1990 zumeist
aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (insbesondere aus Russland
und Kasachstan) nach Deutschland. Diese Zuwanderung deutscher Minderheiten
stellt eine Nachwirkung des Zweiten Weltkriegs und der sich anschließenden
Vertreibung dar. Ziel der westdeutschen Politik war es seit Kriegsende, für
diese Minderheiten „die Tür offen zu halten“. Eine besondere Dynamik erlangte
diese Zuwanderung dann infolge der Öffnung des „Eisernen Vorhangs“. Sie ist
ihrer Natur nach auf Dauer angelegt und hat damit von Anfang an
Einwanderungscharakter. Im Rahmen eines kontingentierten Zugangsverfahrens
kamen im Jahre 2003 ca. 73.000 Spätaussiedler nach Deutschland.
·
Die
(Spät-)Aussiedler, die bis Anfang der 90er Jahre in die Bundesrepublik kamen,
taten sich, ähnlich wie die Heimatvertriebenen, vergleichsweise leicht mit der
Integration. Die heute Kommenden haben größere Probleme, sich zu integrieren.
Bei ihnen sind – auch als Folge der deutschfeindlichen Politik der ehemaligen
Sowjetunion – binationale Ehen besonders häufig: Oft fehlen (ausreichende)
Sprachkenntnisse. Die vom Gesetzgeber beschlos-senen Sprachtests für
mitreisende Familienangehörige werden zu einer weiteren Reduzierung des
Spätaussiedlerzuzugs führen.[15]
·
Mit
der Anwerbung von „Gastarbeitern“ aus den Mittelmeerstaaten begann seit
1955 die wirtschaftlich begründete Zuwanderung von Ausländern und der Nachzug
von Familienangehörigen. Die Anwerbung wurde im Jahre 1973 beendet. Seither ist
der Zuzug für Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union
bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sind, nur noch im Rahmen des Ehegatten-
und Kindernachzugs und als Arbeitnehmer im eng gesteckten Rahmen von
Ausnahmeregelungen zum geltenden Anwerbestopp möglich. Mit solchen
Ausnahmeregelungen hat die Politik auf Erfordernisse des Arbeitsmarktes
reagiert. Die im neuen Zuwanderungsgesetz getroffenen Regelungen zur
Arbeitsmigration erhalten den grundsätzlichen Anwerbestopp aufrecht. Unter
bestimmten Bedingungen gibt es jedoch vor allem für hochqualifizierte Arbeitnehmer
die Möglichkeit der Zuwanderung. Das Bild des gering qualifizierten
Gastarbeiters, der ein Risiko für den hiesigen Arbeitsmarkt darstellt, hat sich
trotz der Vorbehalte, die es gegen die Arbeitsmigration nach wie vor gibt,
inzwischen gewandelt.
·
In
der früheren DDR waren im Rahmen internationaler Vereinbarungen so
genannte Vertragsarbeitnehmer aus sozialistischen Staaten (vor allem
Angola, Mosambik, Algerien, Kuba, Nordkorea und Vietnam) beschäftigt. Die Aufenthaltsperspektive
war temporär, es galt das Rotationsprinzip. Die Vertragsarbeitnehmer waren in
gesonderten Wohnheimen untergebracht, eine politisch geplante und geförderte
Integration in die Gesellschaft der DDR erfolgte nicht. Zum Zeitpunkt der
Wiedervereinigung lebten im Gebiet der ehemaligen DDR mehr als 100.000
Vertragsarbeitnehmer, die in den darauf folgenden Jahren nach entsprechenden
Übergangsregelungen zum größten Teil in ihre Heimatländer zurückkehren mussten.