INTEGRATION FÖRDERN, ZUSAMMENLEBEN GESTALTEN

WORT DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR INTEGRATION VON MIGRANTEN

 

 

Inhalt

1.  Die „Zeichen der Zeit“: die Migrationsgesellschaft

1.1 Die gesellschaftliche Ausgangslage

1.2 Daten und Fakten zur Zuwanderung

 

2.  Die Integration von Migranten im kirchlichen Selbstverständnis

2.1 Kirche: Ort der Integration

2.2 Im Mittelpunkt: die von Gott verbürgte Würde des Menschen

2.3 Kirche: Anwältin für Integration

2.4 Integrationsengagement nach innen: Für eine „Kirche in vielen Sprachen und Völkern“

2.5 Integrationsengagement nach außen: Für Hilfe, Schutz und Aufnahme leidender und bedrängter Menschen

 

3.  Wesentliche Elemente des Integrationsprozesses

3.1 Ziel der Integrationspolitik

3.2 Keine einseitige Anpassung – keine Parallelgesellschaften

3.3 Integration und Familie

3.4 Grundforderungen an die Mehrheitsgesellschaft

3.5 Grundforderungen an die Zugewanderten

3.5.1         Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen

3.5.2         Einhaltung der Rechtsordnung

3.5.3         Annahme der Integrationsangebote

3.5.4         Aktive Teilhabe am sozialen Leben

3.6 Grundforderungen an Staat und Gesetzgeber

3.6.1         Integration rechtlich absichern

3.6.2         Förderung, nicht Erschwerung des Familiennachzug

3.6.3         Integration in Kindergarten und Schule stärken

3.6.4         Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen

3.6.5         Erwerb von Deutschkenntnissen fördern

3.6.6         Gesellschaftliche und politische Partizipation ermutigen

3.6.7         Migrationsfachdienste erhalten und weiterentwickeln

3.6.8         Interkulturelle Kompetenz erwerben

 

4.  Kirchliche Handlungsfelder

4.1 Integration in der Kirche und durch die Kirche

4.2 Der Beitrag der Ortsgemeinden zur Integration

4.3 Seelsorge für Migranten

4.3.1         Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache

4.3.2         Seelsorge für Spätaussiedler

4.3.3         Seelsorge für Zigeuner

4.4 Die Dienste der Caritas

4.5 Bildung und Erziehung

4.6 Integration in der kirchlichen Jugendarbeit

4.7 Die Kirche als Arbeitgeber – Beiträge zur Integration

 

Schluss

 

 

 

22 September 2004


1.         Die „Zeichen der Zeit“: die Migrationsgesellschaft[1]

„Deutschland ist“ – nicht zum ersten Mal in seiner Geschichte – „ein Einwanderungsland geworden.“[2] In dieser Feststellung der „Unabhängigen Kommission Zuwanderung“[3] aus dem Jahre 2001 spiegelt sich die in unserem Land seit einiger Zeit wachsende Bereitschaft, die Wirklichkeit der deutschen Migrationsgesellschaft ernsthaft und vorurteilsfrei wahrzunehmen und einen Perspektivenwechsel in der Politik zu wagen. Das Zuwanderungsgesetz[4], im Juli 2004 nach langem politischen Ringen verabschiedet, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Denn Deutschland stellt sich damit in neuer Weise der Herausforderung, das Einwanderungsgeschehen der vergangenen Jahrzehnte positiv zu bewältigen und zukünftige Migration klug zu gestalten. Humanitären Erfordernissen wird dabei besser Rechnung getragen als in der Vergangenheit. Auch wenn die Deutsche Bi­schofskonferenz (gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland) in ihrer differenzierten Bewertung des Gesetzes manche Unentschiedenheit und Zaghaftigkeit des Kompromisses kritisiert hat, so bleibt doch zustimmend festzustellen, dass damit die migrationspolitische Tendenz der Abwehr und Abgrenzung ein gutes Stück weit überwunden werden konnte.

Immer deutlicher wird in Politik und Gesellschaft: Die Fragen der Migration dürfen weder angstbesetzt noch blauäugig angegangen werden. Migrationsgesellschaften mit ihrer ethnischen, kulturellen und auch religiösen Vielfarbigkeit bergen Chancen, aber auch beträchtliche Risiken. Das Zusammenleben zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft kann fruchtbar sein, gestaltet sich jedoch oft auch sehr schwierig. Gerade weil in unserem Land die Homogenität von Sprache, Kultur und Herkunft weniger denn je vorausgesetzt werden kann, bedarf es einer gesellschaftlichen Vision, wie das Miteinander der Menschen gelingen kann und wir alle als Gesellschaft aus Einheimischen und Zuwanderern eine gute Zukunft gewinnen können.

Fast überall hat sich inzwischen die Überzeugung durchgesetzt, dass die Integration von Migranten eine gesellschaftliche und politische Schlüsselaufgabe der kommenden Jahre darstellt. Mit dem Zuwanderungsgesetz sind erstmals auch bundesweit verbindliche Regelungen in diesem Feld getroffen worden. Gleichwohl bleibt gerade bei der Integration viel zu tun. Nicht nur der Gesetzgeber, der in seiner gesamten Migrationspolitik ein tragfähiges Fundament für die Integration von Zuwanderern schaffen muss, ist gefragt. Daneben kommt es wesentlich auf die in unserer Gesellschaft herrschenden Mentalitäten und nicht zuletzt auf die Bereitschaft der Migranten selbst an. Auch die Kirche steht nicht auf bloßem Beobachter-Posten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind auch wir gefordert.

Hier deutet sich bereits an, dass Integration ein vielschichtiger und wechselseitiger Prozess ist. Er fordert Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft heraus. Beide müssen sich in unterschiedlicher Weise in neuen Situationen zurechtfinden. Integration bedarf des gegenseitigen aktiven Interesses. Wechselseitige Wahrnehmung und Achtung sind unabdingbare Voraussetzungen für ein friedliches Miteinander. Die Mehrheitsgesellschaft muss die mitgebrachten Werte und Prägungen der Zuwanderer – soweit diese mit den Grundwerten unserer Verfas­sung vereinbar sind – respektieren. Die Zuwanderer ihrerseits sind gehalten, den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft mit Verständnis und Wertschätzung zu begegnen. So verstandene Integration strebt ein Zusammenleben in Vielfalt an. Sie richtet sich sowohl gegen den Gedanken einer einseitigen Anpassung der Zuwanderer (Assimilation) als auch gegen die Entstehung abgeschlossener „Parallelgesellschaften“. Ein gedeihliches Miteinander, kein gleichgültiges Nebeneinander ist das Ziel.

[torna su]

1.1      Die gesellschaftliche Ausgangslage

Viele der in den zurückliegenden Jahrzehnten nach Deutschland Zugewanderten haben sich gut in unserem Land zurechtgefunden. Im Wirtschaftsleben und am Arbeitsplatz, in Nachbarschaften, Schulen und Kindertagesstätten, in Vereinen, im Sport und in der Kultur findet tagtäglich Integration statt. Die Migranten selbst und auch die Einheimischen, die einander täglich wie selbstverständlich begegnen, haben daran ihren Anteil.

Aber es gibt auch die andere Seite der Wirklichkeit: Viele Zugewanderte finden kein Verhältnis zu ihrer neuen gesellschaftlichen Umwelt. Auch nach Jahren sind sie noch verunsichert, was manches Mal zu Aggressivität, öfter aber zum Rückzug in eine geschlossene Welt der eigenen Gruppe führt. Die aufnehmende Gesellschaft verhält sich ihrerseits den Migranten gegenüber nicht selten distanziert und abweisend. Viele Einheimische entwickeln Gefühle der Fremdheit und Unsicherheit, die sie nur schwer überwinden können. Dies gilt umso mehr, wenn die Zuwanderer sie unvorbereitet und unmittelbar mit den Problemen ihrer Herkunftsländer konfrontieren.

Zum Bild fehlender, fehlerhafter oder fehlgeschlagener Integration von Zuwanderern in Deutschland gehört, dass Migranten überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind und ihr Anteil an den Empfängern von Sozialleistungen hoch ist. Zu viele jugendliche Zuwanderer verfügen über keinen Schul- oder Berufsabschluss. Eine wesentliche Ursache für die mangelhafte wirtschaftliche und soziale Integration liegt in den oftmals nur unzureichenden Deutschkenntnissen.

Ob Integration gelingt, entscheidet sich in hohem Maße vor Ort: in den Städten, den Vierteln und Nachbarschaften. Vornehmlich in den Ballungszentren geht in bestimmten Stadtteilen und Quartieren die Entwicklung seit einiger Zeit dahin, dass eine große Zahl, manchmal eine Mehrheit von Migranten, einer stetig abnehmenden einheimischen Bevölkerung gegenübersteht, die sich ihrerseits fast ausnahmslos aus alten Menschen und sozial schwachen Gruppen zusammensetzt. Dies führt nicht selten zu einer „Konkurrenz der Benachteiligten“ und es entsteht eine Situation, in der nur schwer zu vermitteln ist, dass Integration in die deutsche Gesellschaft ein lohnenswertes Ziel darstellt.

Diese bedenklichen Entwicklungen werden sich künftig in den Zahlen der Statistik immer weniger abbilden. Dies hängt unter anderem mit dem geänderten Staatsangehörigkeitsrecht zusammen, da sich durch die Einführung des ius-soli-Prinzips (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland und Hinnahme der Doppelstaatigkeit bis zum 23. Lebensjahr) die Zahl der jährlich in Deutschland registrierten Geburten von Ausländern halbiert hat. Obwohl das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht ein wichtiges Element im Konzept der Integration ist, werden dadurch die spezifischen Probleme der Zuwanderer jedoch nicht schon gelöst. Wegen mangelnder Integrationshilfe besteht nach wie vor die wachsende Gefahr, dass sich besonders in benachteiligten Regionen und Stadtteilen die Tendenzen der Desintegration von Einheimischen und Zuwanderern verfestigen. In den Problemzonen mancher Ballungsräume kommt es sogar zur Bildung von Parallelgesellschaften und Ghettos, in denen mitgebrachte, integrationshemmende Traditionen die Integrationsprogramme konterkarieren. Oft fällt es den Zuwanderern in solchen Situationen schwer, einen Willen zur Integration zu entwickeln. Ein Leben wie im Herkunftsland scheint möglich. Es besteht scheinbar keine Notwendigkeit, die deutsche Sprache zu erlernen und sich mit der deutschen Gesellschaft und den Erfordernissen, die ein Leben in Deutschland mit sich bringt, vertraut zu machen. Diese für ein friedliches Zusammenleben zwischen Zuwanderern und Mehrheitsbevölkerung problematische Entwicklung lässt sich mancherorts kaum noch rückgängig machen.

Den Migranten vermittelt sich nicht selten in ihrem Wohnumfeld ein Bild der einheimischen Gesellschaft, das keinen Anreiz zur Integration bietet. Das zeigt, wie dringlich es ist – gerade auch angesichts der demographischen Entwicklung – Zuwanderern und auch der Gruppe junger Deutscher mit Migrationshintergrund konsequent und umfassend zu helfen, ihren Weg in unsere Gesellschaft zu finden. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass überzeugende Lösungsansätze bisher nicht in Sicht sind.

Der Rückzug auf die eigene Gruppe ist eine Verhaltensweise, die in allen Migrationsprozessen zu beobachten war und ist. Hier findet man Halt, Unterstützung und Verständnis für die eigenen Probleme. Für die Integration wird dieses Verhalten dann zum Problem, wenn sich die Gruppe gegenüber der „Außenwelt“ abschließt, wenn sie Barrieren aufbaut, die den Umgang mit der einheimischen Bevölkerung ausschließen und es dem Einzelnen nicht erlauben, Integrations- oder Bildungsangebote wahrzunehmen und sich aktiv an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen.

Migranten und einheimische Bevölkerung äußern immer wieder die Befürchtung, dass die jeweils eigene Identität durch die Anwesenheit und die Anforderungen der anderen Seite aufgegeben werden müsse. Persönliche Identität und das Selbstverständnis einer Gruppe sind jedoch niemals statisch, sondern in steter Entwicklung begriffen. Gerade in Integrationsprozessen wird dies deutlich – manchmal deutlicher, als es vielen lieb ist. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Er betrifft, auch in Fragen der Identität, Einheimische wie Migranten und ist (deshalb) immer auch konfliktbehaftet.

 

[torna su]

1.2      Daten und Fakten zur Zuwanderung

Ein dynamisches Wanderungsgeschehen

Wanderung und die Aufnahme von Migranten sind prägende Elemente der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Wanderungsgeschehen umfasst Deutsche (Heimatvertriebene und Flüchtlinge, Spätaussiedler) und ausländische Migranten (Arbeitsmigranten aus EU- und Drittstaaten, ausländische Flüchtlinge und Familienangehörige). Die jährliche Wanderungsstatistik verweist auf die bis heute andauernde Dynamik des Geschehens, das von hohen Zu- und auch Abwanderungszahlen von Ausländern und einem über die Jahre hinweg überwiegend positiven Wanderungssaldo bestimmt ist.[5] Der positive Wanderungssaldo von Deutschen ist vor allem durch den Zuzug von Spätaussiedlern bestimmt, der allerdings in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist.[6]

Ausländeranteil

Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Ausländer liegt gegenwärtig bei knapp über 7,3 Millionen.[7] Dies entspricht einem Anteil von 8,9% der Gesamtbevölkerung, der seit 1998 nahezu konstant geblieben ist.

Im europäischen Vergleich ist zu beachten, dass der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung vom jeweiligen Staatsangehörigkeitsrecht abhängt: Staaten wie Frankreich haben wegen ihres anderen Staatsangehörigkeitsrechts geringere „Ausländer“-Zahlen. Dort ist das ius-soli-Element (Staatsangehörigkeit durch Geburt im Land) traditionell wesentlich stärker ausgeprägt gewesen als in Deutschland, wo bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 das ius sanguinis (Staatsangehörigkeit durch Abstammung) galt und damit über Jahrzehnte hinweg alle im Inland geborenen Kinder von Ausländern ihrerseits Ausländer waren.

Regionale Unterschiede

Die Verteilung der Migranten innerhalb Deutschlands zeigt große Unterschiede: Industriell und städtisch geprägte Regionen in den alten Bundesländern weisen die höchsten Anteile an Migranten auf. So liegt der Ausländeranteil in Baden-Württemberg beispielsweise bei 12,2% (in Stuttgart ca. 25%), in Sachsen-Anhalt hingegen bei 1,9%.[8]

Von der befristeten Zuwanderung zur Einwanderung

Zuwanderung nach Deutschland hat inzwischen in erheblichem Umfang zu Einwanderung geführt: Aus einem zunächst vielfach nur befristet geplanten (Arbeits-)Aufenthalt ist im Lauf der Jahre faktisch ein Daueraufenthalt geworden. Diese Entwicklung lässt sich mit folgenden Rahmendaten beschreiben: Von den in Deutschland lebenden Ausländern sind etwa 40% bereits länger als 15 Jahre hier.[9] Fast zwei Drittel aller in Deutschland lebenden ausländischen Kinder unter 18 Jahren sind bereits hier geboren, bei den unter Sechsjährigen sind es sogar über 88%.[10] Der Kindernachzug zu den hier lebenden ausländischen Eltern ist – bezogen auf die hauptsächlichen Herkunftsländer – faktisch abgeschlossen.[11]

[torna su]

Der Islam als eingewanderte Religion[12]

Die nach aktuellen Schätzungen in Deutschland lebenden ca. 3,2 Millionen Muslime stammen aus 40 Nationen, die größte Gruppe unter ihnen bilden die ca. 2,5 Millionen türkischen Muslime. Obwohl schätzungsweise bis zu 700.000 Muslime inzwischen deutsche Staats­bürger sind, haben viele ihren Platz in unserer Gesellschaft noch nicht gefunden. So sind beispielsweise nur wenige islamische Einrichtungen als freie Träger der Wohlfahrtspflege anerkannt. Die zahlreichen muslimischen Vereine erfüllen die staatskirchen- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaften öffentlichen Rechts derzeit nicht. Die Mehrheitsgesellschaft steht oft ratlos und nicht selten misstrauisch den verschiedenen islamischen Gruppierungen gegenüber. Andererseits zeigen sich auch bei Muslimen Tendenzen zur Abschottung und Isolierung – bis hin zur Bildung von Ghettos. Im Integrationsprozess ist genau darauf zu achten, dass soziale Probleme nicht zu religiösen umgedeutet und religiöse Unterschiede in Konflikten nicht zur Durchsetzung je eigener Interessen instrumentalisiert werden.

In der westlichen Welt gilt heute als selbstverständlich, dass die Trennung von Staat und Kirche bzw. von Politik und Religion Voraussetzung für eine freiheitlich-demokratisch verfasste und plural strukturierte Gesellschaft ist. Angesichts ihrer engen Verbindung in der islamischen Tradition erscheint vielen Muslimen hingegen eine Trennung von Staat und Religion als nicht mit dem Willen Gottes vereinbar und daher als nicht wünschenswert. Im Integrationsprozess von Muslimen in westliche Gesellschaften stellen solche Unterschiede im Staatsverständnis eine beachtliche Herausforderung dar.

Wanderungsbewegungen seit dem Zweiten Weltkrieg

Wer Integration gestalten will, muss die Differenziertheit des Wanderungsgeschehens und die Verschiedenheit der Migrantengruppen zur Kenntnis nehmen. Ein geraffter Überblick ergibt folgendes Bild:[13]

·         Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kamen über 12 Millionen Deutsche als Flüchtlinge und Heimatvertriebene aus den ehemaligen deutschen Ost- bzw. Siedlungsgebieten überwiegend in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Das gemeinsame Schicksal im Krieg und die gemeinsame Herkunft aus einem Sprach- und Kulturraum trugen ebenso wie ein gemeinsamer Aufbauwille zur Überwindung der Schwierigkeiten bei ihrer Integration bei. Tatkraft, Kreativität und Leistungswille der Vertriebenen hatten einen großen Anteil am Aufbau demokratischer Strukturen und des wirtschaftlichen Wohlstandes in Deutschland. Die Integration der Heimatvertriebenen in ihre neue gesellschaftliche Umgebung kann als gelungen bezeichnet werden. Sie ist heute abgeschlossen.[14]

·         Von 1950 bis Ende 2003 kamen mehr als 4,3 Millionen (Spät-) Aussiedler und deren Familienangehörige, zunächst vor allem aus Polen und etwa ab 1990 zumeist aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (insbesondere aus Russland und Kasachstan) nach Deutschland. Diese Zuwanderung deutscher Minderheiten stellt eine Nachwirkung des Zweiten Weltkriegs und der sich anschließenden Vertreibung dar. Ziel der westdeutschen Politik war es seit Kriegsende, für diese Minderheiten „die Tür offen zu halten“. Eine besondere Dynamik erlangte diese Zuwanderung dann infolge der Öffnung des „Eisernen Vorhangs“. Sie ist ihrer Natur nach auf Dauer angelegt und hat damit von Anfang an Einwanderungscharakter. Im Rahmen eines kontingentierten Zugangsverfahrens kamen im Jahre 2003 ca. 73.000 Spätaussiedler nach Deutschland.

·         Die (Spät-)Aussiedler, die bis Anfang der 90er Jahre in die Bundesrepublik kamen, taten sich, ähnlich wie die Heimatvertriebenen, vergleichsweise leicht mit der Integration. Die heute Kommenden haben größere Probleme, sich zu integrieren. Bei ihnen sind – auch als Folge der deutschfeindlichen Politik der ehemaligen Sowjetunion – binationale Ehen besonders häufig: Oft fehlen (ausreichende) Sprachkenntnisse. Die vom Gesetzgeber beschlos-senen Sprachtests für mitreisende Familienangehörige werden zu einer weiteren Reduzierung des Spätaussiedlerzuzugs führen.[15]

·         Mit der Anwerbung von „Gastarbeitern“ aus den Mittelmeerstaaten begann seit 1955 die wirtschaftlich begründete Zuwanderung von Ausländern und der Nachzug von Familienangehörigen. Die Anwerbung wurde im Jahre 1973 beendet. Seither ist der Zuzug für Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sind, nur noch im Rahmen des Ehegatten- und Kindernachzugs und als Arbeitnehmer im eng gesteckten Rahmen von Ausnahmeregelungen zum geltenden Anwerbestopp möglich. Mit solchen Ausnahmeregelungen hat die Politik auf Erfordernisse des Arbeitsmarktes reagiert. Die im neuen Zuwanderungsgesetz getroffenen Regelungen zur Arbeitsmigration erhalten den grundsätzlichen Anwerbestopp aufrecht. Unter bestimmten Bedingungen gibt es jedoch vor allem für hochqualifizierte Arbeitnehmer die Möglichkeit der Zuwanderung. Das Bild des gering qualifizierten Gastarbeiters, der ein Risiko für den hiesigen Arbeitsmarkt darstellt, hat sich trotz der Vorbehalte, die es gegen die Arbeitsmigration nach wie vor gibt, inzwischen gewandelt.

[torna su]

·         In der früheren DDR waren im Rahmen internationaler Vereinbarungen so genannte Vertragsarbeitnehmer aus sozialistischen Staaten (vor allem Angola, Mosambik, Algerien, Kuba, Nordkorea und Vietnam) beschäftigt. Die Aufenthaltsperspektive war tempo­rär, es galt das Rotationsprinzip. Die Vertragsarbeitnehmer waren in gesonderten Wohnheimen untergebracht, eine politisch geplante und geförderte Integration in die Gesellschaft der DDR erfolgte nicht. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung lebten im Gebiet der ehemaligen DDR mehr als 100.000 Vertragsarbeitnehmer, die in den darauf folgenden Jahren nach entsprechenden Übergangsregelungen zum größten Teil in ihre Heimatländer zurückkehren mussten.